Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Energiesparverordnung EnEV / BlowerDoor

Alle ab 1.11.2020 genehmigte Gebäude müssen nach DIN EN ISO 9972 gemesen werden.

Mit zunehmenden Wärmeschutzanforderungen erlangt die Luftdichtigkeit von Gebäuden eine immer weiter wachsende Bedeutung.

Luftdichtigkeit ist erforderlich, um die angestrebten Veringerungen im Bereich Heizenergiebedarf tatsächlich zu erreichen.

Zudem werden so Bauschäden und Komforteinbußen aktiv vermieden.

Hohe Luftdichtigkeit erfordert einen hohen Grad an Know-How über den heute üblichen Standard in der Gebäudeplanung.

Durch unsere BlowerDoor-Messung können Schwachstellen (Undichtigkeiten) im Gebäude festgestellt werden.

Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle

  • Vermeiden von Bauschäden
  • Vermeiden von Zugluft
  • Vermeiden unnötiger Lüftungswärmeverluste
  • Verbesserter Schallschutz vor Außenlärm sowie Nachbarwohnungen
  • Höhere Luftqualität z.B. durch luftdichte Abtrennung des Kellers

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Gerne telefonisch oder per E-Mail.

Blower Door – Heinz Maas
Straelenerstr. 23
47669 Wachtendonk

Mobil: +49 172 – 2502 881
E-Mail: heinzmaas.hm@gmail.com